Einzel-Direktversicherung (FID).
Die betriebliche Altersvorsorge für einzelne Mitarbeiter*innen, bei der Ihre Arbeitnehmer*innen neben unseren günstigen Konditionen für Medienschaffende von den Steuervorteilen durch die staatliche Förderung profitieren. Eine Einzel-Direktversicherung können Sie für alle Angestellten abschließen, die einen Beruf der Positivliste ausüben. Die Rente ist auszahlbar ab dem 62. Lebensjahr und sogar eine Riesterförderung ist möglich. Das Gute an dieser Art der Mitarbeiterbindung: Von der Beratung über die gesamte Abwicklung werden Sie von uns begleitet. Zudem können vermögenswirksame Leistungen eingebunden werden.
Mit der Branchenlösung Medien sichern sich Ihre Mitarbeiter*innen fürs Alter ab und profitieren dabei von ihrem Anspruch auf steuer- und sozialversicherungsfreie Entgeltumwandlung – und Ihrer Unterstützung als Arbeitgeber. Es handelt sich um eine arbeitnehmerfinanzierte Direktversicherung mit Arbeitgeberanteil. Die betriebliche Altersvorsorge in Form einer Direktversicherung ist für die gesamte Belegschaft von Medienunternehmen geeignet. Einzige Voraussetzung ist, dass der versicherbare Wirtschaftsbereich passt, dann können alle Mitarbeiter*innen, unabhängig vom Beruf, einen Vertrag zu unseren guten Sonderkonditionen für die Medienbranche abschließen.
Auf einen Blick.
Immer die passende Lösung.
Weil wir aus Erfahrung wissen, wie unterschiedlich die Bedürfnisse sind, bieten wir ein auf die Medienbranche abgestimmtes Portfolio an Vorsorgeprodukten. Sie entscheiden, ob Sie die betriebliche Altersvorsorge Ihrer Mitarbeiter*innen als Arbeitgeber*in bezuschussen, allein die Entgeltumwandlung nutzen oder beide Finanzierungsarten kombinieren. Bei der Vorsorgelösung können Ihre Mitarbeiter*innen zwischen sicherheitsorientierten oder kapitalmarktnahen Ausprägungen wählen. Sie als Arbeitgeber*in können im Vorhinein entscheiden, welche Vorsorgekonzepte Ihren Mitarbeiter*innen zur Auswahl gestellt werden. Sie entscheiden außerdem, ob Sie die betriebliche Altersvorsorge Ihrer Mitarbeiter*innen als Arbeitgeber*in mit einem zusätzlichen Beitrag fördern, ausschließlich die Möglicheit zur Entgeltumwandlung (inkl. gesetzlicher Arbeitgeberzuschuss bei Sozialversicherungsersparnis) anbieten oder beide Finanzierungsarten kombinieren.
Ihre Vorteile auf einen Blick.
- Maßgeschneiderte Lösungen für die Medienbranche
- Verschiedene Vorsorgekonzepte stehen zur Auswahl
- Trennung zwischen Absicherung Berufsunfähigkeit und Altersvorsorge möglich