Der Versicherungsschutz besteht lebenslang und die vereinbarte monatliche Pflegerente ist zu jedem Zeitpunkt in voller Höhe garantiert. Die Höhe der Pflegerente errechnet sich je nach Grad der Pflegebedürftigkeit prozentual von der versicherten monatlichen Pflegerente.
Im Todesfall erhalten Ihre Hinterbliebenen eine Todesfallleitung. Die Höhe der Todesfallleistung ist u.a. abhängig von den gezahlten Pflegerenten und Kapitalentnahmen.
Der Kapitalaufbau erfolgt durch das Deckungskapital für die Todesfallleistung unabhängig davon, ob eine Pflegebedürftigkeit eintritt oder nicht.